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Rechtliche Hintergründe

Shiatsu ist seit Jänner 2003 als ganzheitlich geschlossenes System gesetzlich anerkannt.

Shiatsu-Praktiker müssen im Rahmen der Gewerbeordnung der Masseure, Kosmetiker und Fußpfleger (Massage-verordnung vom 28.1.2003) eine 3- bis 5-jährige Ausbildung mit abschließendem Diplom nachweisen können.

Ich habe diese Ausbildung im Jahr 2003 abgeschlossen und bin seither als Shiatsu-Praktikerin selbstständig tätig.
Doris Köstinger: Shiatsu in Graz
Lockerung des Schulterblattes